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FAQ

Wir versuchen immer, all Ihre Fragen zu beantworten. Häufige Fragen haben wir Ihnen in unserem FAQ zu den jeweiligen Fachbereichen bereits beantwortet. Sollten noch Fragen offen sein, erreichen Sie uns telefonisch unter 05221-694730 oder über das Kontaktformular.

Allgemeine Fragen

Überwachungsgeräte für Epilepsiekranke können Versicherten mit epileptischen Anfällen zur häuslichen Überwachung zur Verfügung gestellt werden, damit die Wirksamkeit einer medikamentösen Therapie überprüft und die Medikation ggf. angepasst werden kann. Eine entsprechend eingewiesene Betreuungsperson muss zur Verfügung stehen.

In den Vorgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird hierzu keine Aussage getroffen. Dies lässt darauf schließen, dass bei der Festlegung gegenwärtig war, dass eine anfallsbetroffene Epilepsie im Regelfall keine befristete Erkrankung darstellt, sondern einer dauerhaften Medikation und Betreuung bedarf.

Auch bezieht sich die Überprüfung der Wirksamkeit einer medikamentösen Therapie nicht auf einen befristeten Zeitraum, sondern ist über die gesamte Dauer der notwendigen Medikation vorzunehmen, dies bezieht sich insbesondere auf die Schlafperioden und muss zwei Anforderungen genügen:

a) technisch zuverlässig, lückenlos und Ereignis-Dokumentation,

b) Gewährleistung der für das betreuende Umfeld (Familie, Betreuer) erforderlichen Nachtruhe.

In den für die Vorgaben zur Hilfsmittelausstattung relevanten Ausführungen wird an keiner Stelle auf die Häufigkeit
eingegangen. Dies würde auch dem Grundsatz der Krankenversicherung „Vorsorge statt Therapie“ widersprechen. Im
Falle der Diagnose „Epilepsie“ muss gewährleistet sein, dass keine generalisierten tonisch-klonischen
Grand-Mal-Anfälle unbemerkt auftreten, damit vermeidbare Schädigungen der Gesundheit des Betroffenen
ausgeschlossen werden können.

Gelegentlich wird im Zusammenhang mit einer Heimunterbringung das Argument vorgetragen, dass die
Hilfsmittelausstattung in den Aufgabenbereich des Heimträgers fällt.

Dies ist so nicht richtig. Das in der Kommentierung zum Hilfsmittelverzeichnis angesprochene „zu Hause“ bezieht sich
auf den Lebensmittelpunkt des Versicherten und ist in diesem Fall ein Heim. Auch steht eine Kostenübernahme nicht im
Widerspruch des Abgrenzungskataloges vom 26. März 2007.

Anfall-Überwachungsgeräte messen die durch Krampfanfälle ausgelösten Bewegungen und alarmieren eine
Betreuungsperson. Dazu setzt ein Messfühler die mechanischen Bewegungen in ein elektrisches Signal um und leitet
sie zur Elektronikeinheit, dem Hauptgerät. Hier werden die ankommenden Signale nach Amplitude, Frequenz und
Dauer analysiert. Wenn bestimmte Signalmuster auftreten und dabei einstellbare Grenzwerte – z. B. der Stärke und der
Dauer – überschritten werden, wird ein Alarm ausgelöst (z. B. über eine Klingel im Schlafzimmer einer
Betreuungsperson). Die Geräte sind für den Wiedereinsatz geeignet.

An dieser Stelle verweisen wir auf Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Hilfsmittelbeschaffung; bitte sprechen Sie
mit Ihrem Arzt!

Ein Epi-Care® wird nach Übersendung der ärztlichen Verordnung und Kostenzusage des Kostenträgers durch uns
geliefert. Um die Qualität von Anlieferung, Installation und persönlicher Einweisung sicherzustellen, liefern wir ein
Epi-Care® nicht über Apotheken oder den Medizinischen Fachhandel, sondern nur direkt. Sie senden uns die ärztliche
Verordnung, wir klären dann mit Ihnen die örtlichen Verhältnisse zur Festlegung der Übertragungskomponente, erstellen
den Kostenvoranschlag für den Kostenträger. Nach Erhalt der Kostenzusage stimmen wir mit Ihnen den Liefertermin ab.
Dies geschieht zeitnah und bundesweit.

Ein Epi-Care® ist ein flexibles System, das stets individuell angepasst ausgeliefert und installiert wird. Auch die
Ausstattung, wie Alarmweiterleitung oder Anschluss an weitere, drahtlose Systeme kann sich im Preis auswirken. Bitte
kontaktieren Sie uns!

Ja, ein Epi-Care® ist verordnungsfähig, die Kosten werden von den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ggf. abzüglich des Eigenanteils von 10,00 € übernommen.

Häufig wird die Ansicht vertreten, dies sei eine ausreichende Möglichkeit, kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen.
Abgesehen davon, dass insbesondere bei älteren Anfallskranken die Frage der Wahrung der Intimsphäre nicht
unumstritten ist, kann diese Form keine zuverlässige Überwachung sicherstellen. So kann es vorkommen, dass
epileptische Anfälle nur geringe akustische Wirkung zeigen, also über normale Schlafgeräusche nicht hinausreichen,
und ein Babyfon zur Übertragung erst gar nicht angeregt wird. Darüber hinaus gilt bei Schnarchern (und deren gibt es
viele!): Ein Babyfon wird von vornherein nutzlos sein, da die Ansprechschwelle des Gerätes so hoch angesetzt werden
müsste, dass epileptische Anfälle wahrscheinlich nicht übertragen würden (es sei denn, die Überwachungsperson
würde ununterbrochen mit übertragenen Schlafgeräuschen konfrontiert). Unbestritten dürfte allerdings sein: „Wer
aufpasst, kann nicht schlafen; wer schläft, kann nicht aufpassen“. Das Recht der Bezugsperson auf Nachtruhe würde
vorsätzlich missachtet.

Epi-Care® 3000

Häufig wird eine mögliche Elektrosmogbelastung als Problem angesehen. Da jedoch zwischenzeitlich die gesetzlichen
Bestimmungen so klar und streng definiert sind, können, insbesondere im Bereich der Medizinprodukte – und ein
solches ist Epi-Care® –, diese Bedenken als unbegründet angesehen werden. Zur Erlangung der Hilfsmittelnummer
(Epi-Care-Hilfsmittel-Pos.-Nr.: 21.46.01.0002) sind umfangreiche Nachweise auch in Bezug auf „elektromagnetische
Verträglichkeit“ (EMV) zu erbringen. Dabei liegt Epi-Care® im unteren Drittel der zulässigen Grenzwerte. Wichtig dabei
ist zu wissen, dass der Sensor, der sich am nächsten zum Körper befindet, spannungsfrei ist. Ausgewertet wird die
Spannung, die durch die Bewegung des Körpers im Sensor erzeugt wird. Gute, leicht verständliche Informationen zu
diesem Thema finden Sie unter https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrosmog.

Um Stürze zu vermeiden, haben wir die Matratze auf den Fußboden gelegt. Kann dann ein Epi-Care® noch die
Körperbewegungen feststellen?

Grundsätzlich, Ja.

Üblicherweise wird der Sensor des Epi-Care® in der Sensorhalterung unterhalb der Matratze platziert. Das sollte auch
jetzt geschehen und über die Empfindlichkeits-Anpassung ein Ausgleich erfolgen. Bei resonanzfreien Fußböden (z. B.
Steinplatten) kann die Anpassung nicht ausreichend sein. Dann bitte den Sensor in der Halterung seitlich an der
Matratze positionieren.

Wichtig, die Empfindlichkeitseinstellung angleichen, wahrscheinlich Einstellung zwischen „6″ und „8″ wählen.

Als bekannt kann vorausgesetzt werden, dass dieses Gerät ausschließlich im Bett entstehende Bewegungen erfasst
und auswertet. Dabei finden sämtliche Bewegungen Berücksichtigung, gleichgültig, ob diese durch das Aufsuchen oder
Verlassen des Bettes, durch Schlafbewegungen oder klonische Krämpfe verursacht werden. Ferner spielt weniger das
Gewicht des Probanden eine besondere Rolle, sondern eher die Struktur der Matratze. Ist diese von harter
Beschaffenheit, so erfolgt eine wesentlich bessere Weiterleitung als bei einer weichen und vielleicht auch noch sehr
dicken Matratze, die Anpassung wird durch die Empfindlichkeitseinstellung vorgenommen. Der Sensor, der sich an der
Matratze befindet, setzt die Bewegungen in ein verwertbares elektrisches Signal um, aus dem Intensität und Rhythmus
abgeleitet werden. Die Auswertung erfolgt in der Basiseinheit, die über ein Kabel mit dem Sensor verbunden ist.

Nach der erfolgter Einstellung des Gerätes auf die standörtliche Umgebung (Matratze, Bettgestell, Gewicht) ist ein
Epi-Care® funktionsbereit und kann nach individuell definierten Parametern verlässlich unterscheiden zwischen
normalen Bewegungen wie Zubettgehen, Aufstehen oder Schlafbewegungen und solchen, die auf einen Anfall
hinweisen.

Ja. Es können bis zu 99 Ereignisse, die wir als Mitteilungen bezeichnen, gespeichert werden. Wir empfehlen jedoch,
diese täglich – so welche vorhanden sind – auszulesen und in die mitgelieferten Anfallskalender einzutragen.
Anschließend sollten die Mitteilungen im Gerät gelöscht werden; so erhalten Sie stets die optimale Übersicht.

Wer jedoch den Löschvorgang nicht vornehmen will, verliert keine aktuellen Daten, da erst ab der 100. Mitteilung die
älteste Mitteilung aus dem Speicher „geschoben“ wird.

Es erscheint uns wichtig, zu diesem Punkt etwas näher Stellung zu nehmen. Hier ist wieder die Hilfsmittelnummer
anzuführen. Um diese zu erlangen, ist u. a. ein „Gebrauchstauglichkeitsnachweis“ zu erbringen. Naturgemäß setzt
dieser eine umfangreiche Erprobung in der Praxis voraus. Diese wurde für Epi-Care® sowohl in Kliniken
(Anfallsambulanzen), Einrichtungen (Wohnheimen) als auch im häuslichen Umfeld vorgenommen. Der künftige
Anwender kann also sicher sein, dass er nichts Nebulöses, Praxisfremdes „einkauft“. (Wobei festgehalten werden
muss, dass der Käufer im Regelfalle der gesetzliche Kostenträger ist, also die Krankenkasse [GKV]; diese stellt dem
Anwender ein Hilfsmittel, in diesem Falle ein Epi-Care®, zur Verfügung.) Das System „Hilfsmittelnummer“ dient eben
gerade dieser Sicherheit, dem Nutzen in der Praxis. Das Produkt hat die erforderlichen Testreihen bereits durchlaufen
und seine Wirksamkeit unter realen Bedingungen unter Beweis gestellt, weswegen es seine Hilfsmittelnummer erhalten
hat.

Eine Probeüberlassung könnte außerdem die weiter oben dargestellte Einweisung durch einen Mitarbeiter, der Ihnen
mit seiner Erfahrung zur Verfügung steht, nicht enthalten, Ihre Fragen würden nicht beantwortet, persönliche,
individuelle Lösungen wären nicht realisierbar. Hier gelangen wir an einen Punkt, an dem wir unsachgemäße
Anwendung und damit die Möglichkeit eines unzutreffenden Resultates nicht ausschließen können. Die Probefahrt mit
einem Auto setzt den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis voraus; an welche Voraussetzungen sollten wir eine
Probeüberlassung eines Epi-Care® knüpfen?

Durch unsere Erfahrung und die technische Zuverlässigkeit eines Epi-Care® können Sie von einer problemlosen
Abwicklung zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausgehen. Telefonische Rückfragen zu aufgetretenen Problemen erhalten wir
äußerst selten, sehr häufig jedoch positive Mitteilungen zur Nützlichkeit eines Epi-Care®, die sich in erster Linie
dadurch auszeichnen, dass dem betreuenden Umfeld – insbesondere den Eltern – eine geregelte Nachtruhe wieder
zuteil wird.

Wir bitten also um Verständnis, dass aus den oben aufgeführten, u. E. nachvollziehbaren Gründen eine
Probeüberlassung nicht möglich ist.

Durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist das Epilepsie-Überwachungsgerät Epi-Care® als Hilfsmittel anerkannt
und damit verordnungsfähig. Die Kosten werden also in der Regel komplett von der Krankenkasse übernommen.

Die Verordnung kann durch den behandelnden Arzt vorgenommen werden. Dabei ist es vorteilhaft, wenn es sich um einen
Facharzt für Epilepsie oder Neurologie handelt. Eine befürwortende Stellungnahme des verordnenden Arztes wird empfohlen,
ist jedoch nicht in jedem Fall zwingend erforderlich.

Sollten Sie eine solche Verordnung/Rezept bereits vorliegen haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 05221/694730
um die Einzelheiten der Beantragung (Alarmweiterleitung etc.) zu besprechen und in einem ausführlichen Beratungsgespräch
genauestens Ihre Bedürfnisse bezüglich der Epilepsie-Überwachung zu erörtern. So wissen wir genau, wie wir den
Kostenvoranschlag – den wir im Anschluss Ihrer Krankenkasse übermitteln – erstellen, um die für Sie maßgeschneiderte
Lösung zu beantragen.

Die Verordnung benötigen wir im Original, um sie gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse für Sie
einzureichen. Wir werden Sie deshalb bitten, uns die Verordnung zuzusenden.

Nach Erhalt der Kostenzusage setzen wir uns dann wieder mit Ihnen in Verbindung, um die Auslieferung zu vereinbaren.

Ja. Diese wurde 2001 erteilt. Sie lautet aktuell: Hilfsmittel-Pos.-Nr.: 21.46.01.0002. Die Erteilung war an Prüfkriterien gebunden und setzte den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit voraus.
Es erfolgt eine Alarmierung über die verwendete Alarmweiterleitung, im Regelfall wird dies der Pieper sein.
Hauptsächlich wird in der häuslichen Anwendung ein Pieper-System eingesetzt. Das Signal kann entweder auf Ton oder Vibrationen eingestellt werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Weiterleitung über das Telefonnetz oder der Einbindung in bestehende Haussysteme (Schwesternruf, Hausnotruf).
Die Reichweite des Piepers beträgt in Wohngebäuden ca. 150 m und ist somit ausreichend, den Aufenthalt der Bezugsperson z. B. im Garten zu ermöglichen.
Die Auskunft der Lufthansa hierzu: Geräte ohne Akku-Betrieb können grundsätzlich mitgeführt werden, es ist jedoch ratsam, bereits bei der Buchung darauf hinzuweisen. Es erfolgt dann ein entsprechender Vermerk im Flugticket, um etwaige Diskussionen zu vermeiden.

Epi-Care® free

Der Akku hält in den ersten zwei Jahren mindestens 24 Stunden und sollte somit einmal täglich ca. 30-60 Minuten geladen werden. Um einen neuen Akku zu beziehen kontaktieren Sie bitte die Vertriebspartner epitech GmbH oder den Hersteller Danish Care.

Die Armbandsensoren die mit der Seriennummer 20xxx starten sind nach IP32 (Klassifizierung der Dichte) geschützt
gegen Eindringen von Gegenständen über 2,5 mm und Spritzwassergeschützt, aber nicht wasserdicht. Bitte tragen Sie
den Sensor nicht, wenn Sie schwimmen, baden oder duschen gehen.

Die Armbandsensoren die mit der Seriennummer 21xxx starten sind nach IP35 (Klassifizierung der Dichte) geschützt
gegen Eindringen von Gegenständen über 2,5 mm und geschützt gegen einen 6,3 mm Wasserstrahl für 3 Minuten bei
12,5 LPM bei 30 kPa in einer Entfernung von 3 Metern. Das bedeutet, Sie können mit diesen Sensoren zwar duschen,
Ihn jedoch NICHT UNTER Wasser benutzen (schwimmen, baden).

Der Radius der Reichweite des Sensorarmbands zur Basisstation beträgt ca. 25-30 Meter abhängig von den baulichen Begebenheiten. Das System kann jedoch um sogenannte „Repeater“ erweitert werden, die die Reichweite des Sensorarmbands erhöhen können. Bitte informieren Sie sich hierzu bei der Firma epitech GmbH.

In einer prospektiven Multi-Center-Studie konnte nachgewiesen werden, dass GTKA’s (generalisierte tonisch-klonische
Anfälle) zu 90 % von einem Epi-Care® mobile korrekt erkannt werden. Die vollständige Online-Version der Studie finden
Sie unter http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/epi.12120/pdf

In einer prospektiven Multi-Center-Studie wurde eine geringe Fehlalarmquote von 0,02/Tag nachgewiesen. Die
häufigsten Ursachen eines Fehlalarms sind Bewegungen, die vom Algorithmus des Sensors fehlinterpretiert werden
können – dazu gehören zum Beispiel folgende Alltagsituationen, die einem GTKA vom Bewegungsablauf ähneln
können:

  • Zähneputzen (manuell oder elektrisch) mit dem gleichen Arm an dem der Sensor getragen wird
  • Handrührgerät oder Mixer benutzen
  • Musikinstrumente spielen (Schlagzeug, Gitarre, etc.

Die vollständige Online-Version der Studie finden Sie unter http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/epi.12120/pdf

Hierfür gibt es mehrere Gründe. In unseren Studien wurden keine Probanden <12 Jahre mit einbezogen, somit gibt es keine empirisch belegten Daten, ob das System so zuverlässig funktioniert wie bei Patienten >10 Jahre.

Dies hängt zum einen damit zusammen, dass die Muskulatur bei jüngeren Kindern nicht ausgereift genug ist, um eine
Anfallsbewegung zu generieren, die vom Algorithmus des dreidimensionalen Beschleunigungssensors zuverlässig
erkannt wird.

Im Gegensatz dazu, wird durch abweichende Motorik und Spielbewegungen der Algorithmus des
Beschleunigungssensors dazu veranlasst, einen Alarm auszulösen der nicht durch eine Anfalls- sondern eine
Spielbewegung generiert wurde. So steigt die positiv-Fehlalarmquote in eine nicht tolerierbare Höhe.

Ja, Sie finden den vollständigen veröffentlichten Artikel der prospektiven Multi-Center-Studie als Online-Version hier:
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/epi.12120/pdf

Das Sensorarmband blinkt entweder, während dieses geladen wird (gelb), sich außerhalb der Reichweite der
Basisstation befindet (gelb), die Basisstation abgeschaltet ist (gelb), oder der Sensor eine potentielle Anfallsbewegung
erkannt hat (rot).

Epi-Care® mobile

Nein, die mobile Einheit (Smartphone) ist im Lieferumfang enthalten.
Unsere Empfehlung lautet hier eindeutig: Benutzen Sie die mobile Einheit (Smartphone) die sich im Lieferumfang befindet zur Überwachung und zur Alarmweiterleitung, installieren Sie keine zusätzlichen Apps und nutzen Sie Ihr privates Smartphone für alle anderen Belange. Theoretisch besteht die Möglichkeit die App auf Ihrem eigenen Smartphone zu installieren, wenn dieses mit einem Betriebssystem höher als Android 5.0 ausgestattet ist, wir können jedoch keine Verantwortung für die einwandfreie Funktion übernehmen, da wir nicht wissen, welche/ob andere Apps, die auf Ihrem System installiert sind, die Funktion des Epi-Care® mobile beeinträchtigen können.
Ja, denn die Kosten für die benötigte SIM-Karte werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Bitte beachten Sie beim Kauf einer SIM-Karte, dass der von Ihnen gewählte Netzbetreiber eine möglichst gute
Netzabdeckung an Ihrem Wohnort bietet, sodass Sie mit dem Epi-Care® mobile möglichst guten Empfang haben.

Mit der SIM-Karte muss die Möglichkeit gegeben sein, Anrufe und SMS versenden zu können. Eine Datenoption ist
nicht unbedingt erforderlich, da die GPS-Lokalisierung über das GSM-(Telefon-) Netz funktioniert. Zum Einrichten
zusätzlicher „Standorte“, für die Sie abweichende Telefonnummern hinzufügen können, benötigen Sie in dem Moment
in dem Sie die Standorte festlegen eine Internetverbindung, da die Auswahl über Google-Maps erfolgt. Hierzu können
Sie sich mit der mobilen Einheit jedoch auch kurz in ein WLAN begeben.

Falls Sie sich nicht für einen Vertrag, sondern für eine sogenannte Prepaid-Lösung entscheiden:

Achten Sie darauf, dass Sie eine Lösung finden, bei der sichergestellt ist, dass im Falle eines kompletten Aufbrauchen
des Guthabens eine automatische Wiederaufladung durch zum Beispiel einen Bankeinzug oder ähnliches erfolgen
kann. So ist sichergestellt, dass das Guthaben der Karte nicht unbemerkt aufgebraucht ist, ohne dass Sie eine
Benachrichtigung erhalten, und somit nicht Gefahr laufen, dass keine Alarm-Benachrichtigung mehr im Ernstfall
erfolgen kann. Versichern Sie sich zusätzlich, dass die Prepaid-Karte nicht nach einer bestimmten Zeit automatisch vom
Vertragspartner deaktiviert werden kann, ohne dass Sie darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Im Moment befindet sich die mobile Einheit des Epi-Care® mobile nicht in einem gesperrten Zustand, sodass rein theoretisch auch andere herkömmliche Funktionen eines Smartphones genutzt werden können. Bitte beachten Sie jedoch, dass sie abgehende oder ankommende Gespräche nur dann führen, wenn Sie in Gesellschaft oder unter Beobachtung sind, da in diesem Fall kein weiteres Gespräch zur Alarmierung aufgebaut werden kann, sollte das Sensorarmband eine Anfallsbewegung erkennen.
Der Akku hält in den ersten zwei Jahren mindestens 24 Stunden und sollte somit einmal täglich ca. 30-60 Minuten geladen werden. Um einen neuen Akku zu beziehen kontaktieren Sie bitte die Vertriebspartner epitech GmbH oder den Hersteller Danish Care.

Die Armbandsensoren die mit der Seriennummer 15xxx starten sind nach IP32 (Klassifizierung der Dichte) geschützt
gegen Eindringen von Gegenständen über 2,5 mm und Spritzwassergeschützt, aber nicht wasserdicht. Bitte tragen Sie
den Sensor nicht, wenn Sie schwimmen, baden oder duschen gehen.

Die Armbandsensoren die mit der Seriennummer 16xxx starten sind nach IP35 (Klassifizierung der Dichte) geschützt
gegen Eindringen von Gegenständen über 2,5 mm und geschützt gegen einen 6,3 mm Wasserstrahl für 3 Minuten bei
12,5 LPM bei 30 kPa in einer Entfernung von 3 Metern. Das bedeutet, Sie können mit diesen Sensoren zwar duschen,
Ihn jedoch NICHT UNTER Wasser benutzen (schwimmen, baden).

Da der Sensor und das Smartphone über Bluetooth 4.1 kommunizieren, sollten sich die beiden Komponenten im
Idealfall nicht weiter als 5-8 Meter voneinander entfernen. Im Einzelfall sind jedoch auch Reichweiten von mehr als 10
Metern möglich. Vor allem bei der nächtlichen Überwachung empfiehlt es sich, das Smartphone in unmittelbarer Nähe
(z. B. Nachttisch) des Sensors aufzubewahren, da die Sendeleistung beeinträchtigt werden kann, sollte dieser sich
unter dem Arm/unter der Bettdecke/Kopfkissen befinden.

In einer prospektiven Multi-Center-Studie konnte nachgewiesen werden, dass GTKA’s (generalisierte tonisch-klonische
Anfälle) zu 90 % vom Epi-Care® mobile korrekt erkannt werden. Die vollständige Online-Version der Studie finden Sie
unter http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/epi.12120/pdf

In einer prospektiven Multi-Center-Studie wurde eine geringe Fehlalarmquote von 0,02/Tag nachgewiesen. Die
häufigsten Ursachen eines Fehlalarms sind Bewegungen, die vom Algorithmus des Sensors fehlinterpretiert werden
können – dazu gehören zum Beispiel folgende Alltagsituationen die einem GTKA vom Bewegungsablauf ähneln
können:

  • Zähneputzen (manuell oder elektrisch) mit dem gleichen Arm an dem der Sensor getragen wird
  • Handrührgerät oder Mixer benutzen
  • mit dem Fahrrad oder in einem KFZ über Kopfsteinpflaster fahren
  • Musikinstrumente spielen (Schlagzeug, Gitarre, etc.)

Die vollständige Online-Version der Studie finden Sie unter http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/epi.12120/pdf

Hierfür gibt es mehrere Gründe. In unseren Studien wurden keine Probanden <12 Jahre mit einbezogen, somit gibt es keine empirisch belegten Daten, ob das System so zuverlässig funktioniert wie bei Patienten >10 Jahre.

Dies hängt zum einen damit zusammen, dass die Muskulatur bei jüngeren Kindern nicht ausgereift genug ist, um eine
Anfallsbewegung zu generieren, die vom Algorithmus des dreidimensionalen Beschleunigungssensors zuverlässig
erkannt wird.

Im Gegensatz dazu, wird durch abweichende Motorik und Spielbewegungen der Algorithmus des
Beschleunigungssensors dazu veranlasst, einen Alarm auszulösen der nicht durch eine Anfalls- sondern eine
Spielbewegung generiert wurde. So steigt die positiv-Fehlalarmquote in eine nicht tolerierbare Höhe.

Ja, Sie finden den vollständigen veröffentlichten Artikel der prospektiven Multi-Center-Studie als Online-Version hier:
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/epi.12120/pdf